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MyBucks S.A.

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DGAP-News News vom 25.05.2016

MyBucks verschiebt seinen geplanten Börsengang

DGAP-News: MyBucks S.A. / Schlagwort(e): Börsengang

2016-05-25 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung

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MyBucks verschiebt seinen geplanten Börsengang

Luxemburg, 25. Mai 2016 - Aufgrund anhaltend ungünstiger Marktbedingungen hat sich MyBucks S.A. entschlossen, seinen geplanten Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse zu vertagen.

Die Resonanz der Investoren auf das Geschäftsmodell und die Wachstumsperspektiven des Unternehmens waren grundsätzlich sehr positiv. MyBucks prüft daher seine Optionen und wird weiterhin das Marktumfeld hinsichtlich eines möglichen zukünftigen Börsenganges bewerten.


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Über MyBucks

MyBucks ist ein in Luxemburg ansässiges FinTech-Unternehmen, das mit modernster Technologie ganzheitliche Finanzdienstleistungen anbietet. Dazu gehören unbesicherte Verbraucherdarlehen, Bank- und Versicherungsprodukte unter den Marken GetBucks, GetBanked und GetSure. MyBucks ist seit seiner Gründung im Jahr 2011 kontinuierlich gewachsen und ist mittlerweile in neun afrikanischen sowie zwei europäischen Ländern tätig. Im Gegensatz zu traditionellen, nicht technologiegetriebenen Methoden will MyBucks mit leicht zugänglichen, unkomplizierten und verlässlichen Finanzprodukten den Nutzen für seine Kunden stets weiter verbessern. Mit den Produkten von MyBucks können die Kunden ihre finanziellen Belange nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen gestalten.

Mehr Infos unter: www.mybucks.com

Medienkontakt

Folker Dries

Tel.: +49 151 1623 1556

E-Mail: fdries@heringschuppener.com


Zsófia Köhler

Tel.: +49 69 9218 7437

E-Mail: zkoehler@heringschuppener.com

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Luxemburger Behörde zur Aufsicht über den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier - CSSF) gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind bei der MyBucks S.A., 40, avenue Monterey, L-2163 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Börse Luxemburg ((http://www.bourse.lu) und der Gesellschaft (http://www.mybucks.com) kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Verfügung"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend eine "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



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