IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

Mynaric AG

News Detail

DGAP-News News vom 04.02.2020

Mynaric erhält EUR 12 Millionen Finanzierung zur weiteren Steigerung der Produktion von Laserkommunikationsprodukten

DGAP-News: Mynaric AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
04.02.2020 / 21:04
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
 

München, 4. Februar 2020 - Mynaric (Frankfurter Wertpapierbörse: M0Y, ISIN: DE000A0JCY11), ein weltweit führendes Unternehmen in der Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Laserkommunikationsprodukten für schnelle Datenübertragung in der Luft und im Weltraum, hat erfolgreich EUR 12,3 Millionen Kapital durch eine Privatplatzierung neu ausgegebener Aktien an qualifizierte Investoren beschafft. Die Platzierungsrunde war deutlich überzeichnet.
 

Die heutige Finanzierung erfolgt zu Beginn eines Jahres, dass nach Überzeugung von Mynaric einen kommerziellen Wendepunkt für die Laserkommunikation in der Luft- und Raumfahrt darstellen wird. Mynaric hat erst kürzlich seinen ersten Vertragsabschluss in diesem Jahr bekannt gegeben und bereitet sich derzeit auf einen starken Anstieg der Nachfrage nach seinen Laserkommunikationsprodukten im Jahr 2020 vor.
Der Nettoerlös der Kapitalerhöhung wird demzufolge in erster Linie dazu verwendet, Mynarics Position im Markt zu festigen.
 

Die Mittel werden wie folgt eingesetzt:

  • Steigerung der Produktion von Laserkommunikationsprodukten für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt. Mynaric plant derzeit für 2020 die Produktion von über 30 Einheiten - eine in der Geschichte der Laserkommunikation noch nie dagewesene Zahl.
  • Stärkung der Kundenakquise, insbesondere durch Ausweitung der Aktivitäten in den USA. Dazu gehört die Entwicklung von in den USA entworfener und aus den USA bezogener Elektronik und Software.
  • Sicherung und Stärkung der Marktposition von Mynaric durch zukunftsweisende Entwicklungen für Technologien der nächsten Generation.

"Der Zeitpunkt dieser Finanzierung ist perfekt - denn unsere Produkte werden genau dann verfügbar sein, wenn die Nachfrage anzieht. Milliarden von Euro sollen in Satellitenkonstellationen investiert werden und die Kunden aus Luft- und Raumfahrt warten dringend auf sichere drahtlose Kommunikation. Beide Märkte sind begierig darauf, erste verfügbare Laserkommunikationsprodukte in die Hände zu bekommen, um den großflächigen Einsatz vorzubereiten. Wir sind bereit, genau das zuliefern."
Bulent Altan, Mitglied des Mynaric Vorstands

 

Über Mynaric

Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall. Zu den Produkten für die Datenübertragung gehören Bodenstationen und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher über lange Strecken kabellos zu übermitteln.
 

Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.
 

Für weitere Informationen siehe: www.mynaric.com

 

Wichtige Information

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Mynaric AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Mynaric AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Mynaric AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
 

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
 

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
 

Weder die Mynaric AG noch eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") gilt (die "Relevanten Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Mynaric AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Mynaric AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



04.02.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this