Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat uns mit postalischem Schreiben vom 18.11.2024 (Eingang 22.11.2024) folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG zukommen lassen:
„Mit der Stimmrechtsmitteilung vom 07.11.2024 hat die Rossmann Beteiligungs GmbH bereits mitgeteilt, das ihr 10,15 % der Stimmrechte an der Aurubis AG gehören, also eine wesentliche Beteiligung gegeben ist.
Im Hinblick auf § 43 WpHG wird daher folgende Mitteilung gemacht:
- Bei den Investitionen der Rossmann Beteiligungs GmbH handelt es sich um eine Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
- Die Rossmann Beteiligungs GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate durch den Erwerb von Aktien weitere Stimmrechte zu erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH derzeit nicht an. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Aurubis AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von der Rossmann Beteiligungs GmbH nicht angestrebt.
- Der Erwerb der Stimmrechte der Rossmann Beteiligungs GmbH wurde aus Eigenmitteln finan zi ert.“
25.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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