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DGAP-Ad-hoc News vom 26.06.2022

Nordex SE: Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung

Nordex SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Nordex SE: Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung

26.06.2022 / 21:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Veröffentlichung

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Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung

Hamburg, 26. Juni 2022. Der Vorstand der Nordex SE ("Nordex" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A0D6554) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Umfang von nahezu 10 % des bestehenden Grundkapitals mit Bezugsrechtsausschluss und unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durchzuführen.

Insgesamt 16.002.103 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einer Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2022 werden mit Bezugsrechtsausschluss im Wege einer Privatplatzierung an die Ankeraktionärin Acciona S.A. zu einem Ausgabebetrag von EUR 8,70 je Aktie ausgegeben. Der Ausgabebetrag entspricht dem letzten Schlusskurs im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Kapitalerhöhungsbeschluss. Die Privatplatzierung wird einen Brutto-Emissionserlös von ca. EUR 139,2 Millionen erzielen. Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 176.023.138,00 betragen, eingeteilt in 176.023.138 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die Kapitalerhöhung ist Teil der Strategie, die Liquidität der Gesellschaft zu erhöhen und die Bilanz zu stärken, um diese gegen die kurzfristigen Risiken, denen der Sektor ausgesetzt ist, abzusichern.

Weitere Informationen:

Head of Investor Relations

Nordex SE
Felix Zander
Telefon: +49 152 0902 4029
fzander@nordex-online.com

Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.


26.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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