OSRAM Licht AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation OSRAM Licht AG / OSRAM konkretisiert Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
16.05.2019 / 17:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Mit Ad hoc-Mitteilung vom 14. Mai 2019 hat OSRAM mitgeteilt, dass der Vorstand beschlossen hat, das am 10. Januar 2019 gestartete Aktienrückkaufprogramm nicht fortzuführen. Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der umfassenden Maßnahmen zur Steigerung der operativen Effizienz und zur Straffung der Verwaltungs- und Vertriebsstrukturen, die aufgrund der aktuell schwachen Markt- und Geschäftslage umgesetzt werden. In der Folge des Vorstandsbeschlusses vom 14. Mai 2019 hat OSRAM den zur Durchführung des Rückkaufs mit der beauftragten Bank geschlossenen Rückkaufvertrag nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen gekündigt. Nach nunmehr finaler Abstimmung zwischen den Parteien kann die Bank noch bis einschließlich 28. Mai 2019 OSRAM-Aktien unter den am 9. Januar 2019 bekanntgegebenen Bedingungen zurückkaufen. Nach der Beendigung des Aktienrückkaufprogramms am 28. Mai 2019 wird OSRAM in einer gesonderten Schlussmeldung bekanntmachen, wie viele Aktien zu welchem Durchschnittspreis seit dem 10. Januar 2019 insgesamt im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauft wurden. Weitere Informationen zum Verlauf des Aktienrückkaufprogramms stehen auf der Internetseite von OSRAM (https://www.osram-group.de/de-DE/investors) im Bereich Investor Relations zur Verfügung. 16.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: OSRAM Licht AG Marcel-Breuer-Straße 6 80807 München Deutschland Internet: www.osram-group.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |