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DGAP-News News vom 12.02.2016

PAION AG: US-BEHÖRDE FÜR PATENT UND MARKENSCHUTZ ERTEILT SUBSTANZPATENT FÜR REMIMAZOLAM BESYLAT

DGAP-News: PAION AG / Schlagwort(e): Research Update/Studie

2016-02-12 / 14:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


US-BEHÖRDE FÜR PATENT UND MARKENSCHUTZ ERTEILT STUBSTANZPATENT FÜR REMIMAZOLAM BESYLAT

- Exklusiver Patentschutz in den USA bis 2031

- Entscheidung der US-Behörde stärkt das Remimazolam Patent-Portfolio

- Telefonkonferenz zum Remimazolam Projektstatus am Montag den 15. Februar 2016 um 14 Uhr MEZ (13:00 Uhr BT, 8:00 Uhr ET)

Aachen, 12. Februar 2016 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass ein weiteres wichtiges Substanzpatent in den USA für das Remimazolam Besylat erteilt wurde. Das Patent mit der Bezeichnung "Kurzwirksame Benzodiazepine-Salze und ihre polymorphen Formen" wurde unter der US-Patent Nummer 9.193.730 B2 veröffentlicht.

Das Patent bezieht sich auf kristalline Formen des Besylatsalzes von Remimazolam und ist eine wichtige Säule in der zukünftigen Vermarktung. Die Auswahl des Besylatsalzes für den Patentschutz basiert auf umfangreichen Screening-Daten, die das exzellente Stabilitätsprofil zeigen.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von PAION bestätigen, dass Besylat die am besten geeignete Salzform darstellt, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus Sicht der Arzneimittelsicherheit.

Dr. Wolfgang Söhngen, CEO von PAION, kommentierte: "Dieses Patent - zusammen mit bereits erteilten Patenten und Patentanmeldungen - stärkt die Gesamt-Exklusivität unserer Leitsubstanz Remimazolam in den USA bis 2031. Es ist ein wichtiger Schritt, den kommerziellen Wert von Remimazolam zu sichern und zu maximieren."

Conference Call:
Der Vorstand der PAION AG wird am Montag, den 15. Februar 2016 die Gelegenheit nutzen und einen Überblick über den aktuellen Projektstand bei Remimazolam - auch im Lichte der kürzlich getroffenen Entscheidung zum Stopp der EU-Studie - geben. Die Telefonkonferenz startet zunächst in englischer Sprache und wird abschließend auch Fragen von deutschsprachigen Teilnehmern aufnehmen.

Zur Teilnahme an der Telefonkonferenz um 14 Uhr wählen Sie bitte aus

- Deutschland +49 (0) 69 7104 45598,

- Großbritannien +44 (0) 20 3003 2666,

- USA +1 212 999 6659

- (andere Länder: bitte die UK Nummer wählen).

Geben Sie nach der Anforderung das Passwort "PAION" an. Parallel zur Telefonkonferenz wird eine Präsentation per Webcast zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://mz-germany-ee.webex.com/mz-germany-ee/j.php?MTID=mf0fadb105b938feeb8f42b706a02d159

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Über Remimazolam
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Sedativum und Anästhetikum, das sich in klinischer Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierungen und Allgemeinanästhesie befindet. Remimazolam gehört zur Substanzklasse der Benzodiazepine. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung des Patienten wieder rasch beenden zu können.

Wirksamkeit und Sicherheit wurden bereits in klinischen Studien bei über 1.000 Patienten nachgewiesen und sollen im derzeit laufenden Phase-III-Programm bestätigt werden. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei eine gute hämodynamische Stabilität besitzt.

In den USA wird Remimazolam derzeit für Kurzsedierungen wie z. B. bei Koloskopien entwickelt.

In der EU und den meisten anderen wichtigen Märkten wird Remimazolam zunächst für die Allgemeinanästhesie bei Patienten mit allgemeinen Eingriffen und für die Herzchirurgie, einschließlich der Sedierung nach einem Eingriff oder der Sedierung auf der Intensivstation für bis zu 24 Stunden nach der Operation, entwickelt.

In Japan wurde ein Phase-III-Programm in der Allgemeinanästhesie erfolgreich abgeschlossen.

Die Entwicklung von Remimazolam für die Sedierung auf der Intensivstation (für mehr als 24 Stunden nach der Operation) ist nach dem erfolgreichen Abschluss der oben erwähnten Phase-III-Programme geplant. Ein pädiatrischer Entwicklungsplan wurde mit der FDA abgestimmt und wird nach der Entwicklung für die erwachsenen Patienten begonnen. Ein ähnlicher Ansatz ist für Europa geplant.

Remimazolam steht zur Einlizenzierung außerhalb Chinas, Russlands (GUS), der Türkei, der MENA-Region, Südkoreas und Kanadas weiter zur Verfügung. In diesen Märkten ist die Substanz bereits an Yichang Humanwell, R-Pharm, TR-Pharma, Hana Pharm und Pendopharm verpartnert. In den USA und der EU fokussiert sich PAION auf die attraktive Möglichkeit einer Eigenvermarktung oder Kommerzialisierungspartnerschaft.


Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen mit Hauptsitz in Aachen und weiteren Standorten in Cambridge (Vereinigtes Königreich) und New Jersey (USA).

PAIONs Leitsubstanz Remimazolam ist ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes Anästhetikum, das sich derzeit in klinischer Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie befindet. Die Entwicklung von Remimazolam ist darauf ausgerichtet, bisher verfügbare Behandlungsmethoden für Patienten, die Sedierungen und Narkosen benötigen, zu ergänzen und verbessern.

PAION fokussiert sich auf die klinische Entwicklung von Remimazolam und hat Prämarketingaktivitäten gestartet, um entsprechend seiner Vision ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.paion.com

Kontakt
Ralf Penner
Director Investor Relations / Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel.: +49 241 4453-152
E-Mail: r.penner@paion.com
www.paion.com

Disclaimer:
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.



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