IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

Park & Bellheimer AG

News Detail

DGAP-AGM News vom 09.11.2009

PARK & Bellheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2009 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PARK & Bellheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.11.2009 

Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



 PARK & Bellheimer AG 

 Pirmasens 

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 21001 

 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, wir laden Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 17. Dezember 2009, um 10.00 Uhr, in der Festhalle, Zeiskamer Straße, 76756 Bellheim, herzlich ein. 
 Tagesordnung 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 mit den Lageberichten für die PARK & Bellheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 sowie dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008. 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR 4.398.703,30 auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 Entlastung zu erteilen. 
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 Entlastung zu erteilen. 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009. 
 Der Aufsichtsrat
schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stuttgart, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 zu wählen. 
Änderung der Satzung der PARK & Bellheimer AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der PARK & Bellheimer AG im Hinblick auf den Ablauf der Ermächtigung des Vorstands zur Nutzung des genehmigten Kapitals zu aktualisieren sowie wegen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) an die aktuellen Fassungen der §§ 123 und 134 AktG anzupassen und wie folgt zu beschließen: 
 § 5 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen. 
§ 15 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Bei der Berechnung der Frist sind weder der Tag der Einberufung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.' 
§ 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind.' § 16 Abs. 1 Satz 3 der Satzung wird gestrichen.  § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
'Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.' 
Teilnahme nach Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als berechtigt gilt, wer zum Zeitpunkt des Nachweisstichtags Aktieninhaber ist. Nach § 123 Abs. 3 AktG ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis von nicht in Girosammelverwahrung befindlichen Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
Entsprechend der Regelung des § 123 Abs. 3 AktG hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), mithin auf den 26. November 2009 (0.00 Uhr) , zu beziehen und muss der PARK & Bellheimer AG spätestens am 10. Dezember 2009 (24.00 Uhr) , per Post, Telefax oder E-Mail unter: 
PARK & Bellheimer AG c/o Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft CBS 50 HV 80311 München FAX: +49(0)89-54002519 E-Mail: Hauptversammlungen@HVB.de  zugehen. 
 Stimmrechtsvertretung 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Satzung der PARK & Bellheimer AG sieht keine Erleichterungen der Formvorschriften im Hinblick auf die Bevollmächtigung vor. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedarf daher der Textform (§ 126 b BGB). Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gilt § 135 AktG. Ein Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@park-bellheimer.de. 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Vorstand hat Herrn Gerhard Schlindwein als Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Sofern die Aktionäre ihr Stimmrecht von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen möchten, werden sie gebeten, sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anzumelden und den Stimmrechtsvertreter in Textform und unter Angabe der Weisungen für die Abstimmung über die jeweiligen Beschlussvorschläge zu bevollmächtigen. Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft werden alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der PARK & Bellheimer AG (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich sein. Die Formulare können auch bei der Gesellschaft schriftlich (PARK & Bellheimer AG, z.Hd. Frau Kirsten Mäurer, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim; per Telefax (+49 (0) 7272 - 701 329) oder per E-Mail (hauptversammlung@park-bellheimer.de) angefordert werden. 
Die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für entsprechend der obigen Voraussetzungen rechtzeitig nachgewiesenen Anteilsbesitz müssen der Gesellschaft bis zum 14. Dezember 2009, 13 Uhr, unter der vorgenannten Postadresse oder bis zum 16. Dezember 2009, 13 Uhr, unter den vorgenannten Telefax- und E-Mail-Adressen zugegangen sein, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. 
 Ergänzung der Tagesordnung 
Nach § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), mithin am 16. November 2009 (24:00 Uhr), zugehen.  Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge 
Aktionäre haben gemäß §§ 126 Abs. 1 AktG das Recht, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu machen. Gegenvorschläge können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit einer Begründung versehen sind. Weiterhin besitzen Aktionäre das Recht, Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu machen. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden, soweit sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also dem 2. Dezember 2009 (24:00 Uhr), der Gesellschaft in Schriftform, per Telefax oder via E-Mail unter folgender Anschrift zugehen: 
 PARK & Bellheimer AG 
Karl-Silbernagel-Str. 20-22 76756 Bellheim FAX: +49(0)7272-701329 E-Mail: hauptversammlung@park-bellheimer.de Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der Internetadresse www.park-bellheimer.de veröffentlicht.  Auskunftsrecht 
Gemäß § 131 Abs.1 AktG besitzt jeder Aktionär ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand. Danach ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von der Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3, § 276 oder § 288 HGB Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG abschließend normierten Voraussetzungen verweigern. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Informationen nach § 124 a AktG werden über die Internetseite der PARK & Bellheimer AG (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 Organisatorische Hinweise 
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, die Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Übersendung stehen die vorstehend in Abschnitt 'Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge' genannte Faxnummer, Post- und E-Mail-Adresse zur Verfügung. 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 5.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.000.000.  Zugänglich gemachte Unterlagen 
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung sind in den Geschäftsräumen der PARK & Bellheimer AG am Sitz der Gesellschaft in Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens) sowie in der Hauptverwaltung der Gesellschaft in Bellheim (Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim) folgende Unterlagen für die Aktionäre zur Einsicht ausgelegt: 
der Jahresabschluss inklusive Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008; 
der Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008; der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008; der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008; 
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB/ § 315 Abs. 4 HGB. 
Die vorgenannten Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung auch über die Internetseite der Gesellschaft (www.park-bellheimer.de) unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen werden und werden in der Hauptversammlung ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 Pirmasens, im November 2009 
 PARK & Bellheimer AG 
 der Vorstand 



09.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  PARK & Bellheimer AG
              Zweibrücker Straße 4
              66953 Pirmasens
              Deutschland
Telefon:      +49 7272 7010
Fax:          +49 7272 701329
E-Mail:       hauptversammlung@park-bellheimer.de
Internet:     http://www.park-bellheimer.de
ISIN:         DE0006902000
Börsen:       Frankfurter Wertpapierbörse
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service