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DGAP-Ad-hoc News vom 08.09.2011

Porsche Automobil Holding SE: Keine Verschmelzung auf die Volkswagen AG im Rahmen und Zeitplan der Grundlagenvereinbarung - Ziel des integrierten Automobilkonzerns mit Volkswagen unverändert

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Sonstiges
08.09.2011 20:18

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Porsche SE und die Volkswagen AG konnten in den Verhandlungen über die Verschmelzung der Porsche SE auf die Volkswagen AG bislang keine Einigung über die für die Ermittlung des Umtauschverhältnisses erforderliche Bewertung der Porsche SE erzielen. Nach Ansicht beider Unternehmen ist es somit nicht mehr realistisch, die Verschmelzung im Rahmen und Zeitplan der Grundlagenvereinbarung aus dem Jahre 2009 zu verwirklichen, also die erforderlichen Verschmelzungsbeschlüsse bis zum 31. Dezember 2011 zu fassen. Die Vorbereitungen für die im Dezember 2011 geplante Verschmelzungshauptversammlung der Porsche SE werden daher eingestellt.
Die Unternehmen können sich derzeit nicht darüber verständigen, wie diejenigen Risiken für Zwecke der Verschmelzung zu bewerten sind, die der Porsche SE aus in den USA und Deutschland geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erwachsen könnten, auch vor dem Hintergrund der weiter laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen unter anderem wegen behaupteter Marktmanipulation. Die Porsche SE ist unverändert der Auffassung, dass die im Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwürfe sowie die in Deutschland geltend gemachten Schadensersatzansprüche unbegründet und die in den USA erhobenen Schadensersatzklagen unzulässig und unbegründet sind.

Der Umstand, dass es aus Sicht beider Unternehmen nicht mehr realistisch ist, die Verschmelzung im Rahmen und Zeitplan der Grundlagenvereinbarung zu verwirklichen, führt zu einer nicht liquiditätswirksamen Anpassung der Bewertung der zwischen der Porsche SE und der Volkswagen AG vereinbarten Put- und Call-Optionen auf die bei der Porsche SE verbliebenen 50,1 % der Anteile an der Porsche Zwischenholding GmbH. Aufgrund dieses buchhalterischen Effekts erwartet die Gesellschaft trotz einer weiterhin positiven Entwicklung ihrer wesentlichen Beteiligungen ein negatives Konzernergebnis für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2011.
Am Ziel, den integrierten Automobilkonzern zu verwirklichen, halten die Porsche SE und die Volkswagen AG unverändert fest. Beide Unternehmen prüfen, ob hierfür Alternativen zu den in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.


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