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DGAP-Ad-hoc News vom 05.02.2016

Porsche Automobil Holding SE: Vorlage des Jahresabschlusses und Hauptversammlung verschieben sich

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis
05.02.2016 14:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Stuttgart. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hat in einer Ad-hoc-Mitteilung gemeldet, dass sich aufgrund noch offener Fragestellungen im Zusammenhang mit den Folgen der Abgasthematik und den daraus resultierenden Bewertungsfragen die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 verschiebt. Infolge der Kapitalbeteiligung der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ("Porsche SE"), an der Volkswagen AG in Höhe von derzeit 30,8 Prozent ist das Vorliegen des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zwingende Voraussetzung für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 der Porsche SE. Vor diesem Hintergrund verschiebt sich auch die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Porsche SE.
In der Folge werden, analog zur Vorgehensweise der Volkswagen AG, die Termine für die Bilanz-Pressekonferenz und Analystenkonferenz (bisher geplant für den 15. März 2016) sowie die ordentliche Hauptversammlung (bisher geplant am 4. Mai 2016) der Porsche SE verlegt. Über die neu festzulegenden Termine wird die Porsche SE zeitnah informieren.
Die bisherige Prognose der Porsche SE zum Konzernergebnis nach Steuern zwischen 0,8 Milliarden Euro und 1,8 Milliarden Euro für das Geschäftsjahr 2015 stand und steht insbesondere unter dem Vorbehalt neuer Erkenntnisse zu Sondereinflüssen aus der Abgasthematik im Volkswagen Konzern und unterstellt zudem unverändert, dass das Finanzergebnis des Volkswagen Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 im Rahmen der bisherigen Erwartungen verbleibt. Aufgrund dieser Einschränkungen unterlag und unterliegt die Prognose der Porsche SE zwangsläufig Einschätzungsrisiken.

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