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Pressemitteilung vom 18.03.2016

Freispruch für ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE

Landgericht Stuttgart sieht keine Hinweise auf Marktmanipulation / Rechtsauffassung der Porsche SE bestätigt / Döss: Rückenwind für die Zivilverfahren

Stuttgart, 18. März 2016. Das Landgericht Stuttgart hat die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart („Porsche SE“), Dr. Wendelin Wiedeking und Holger Härter, vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen. Nach Ansicht der Großen Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Frank Maurer haben sich die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwürfe in der umfangreichen Beweisaufnahme nicht bestätigt. In seinem Urteil stellt das Gericht daher fest, dass sich die ehemaligen Vorstandsmitglieder nicht strafbar gemacht haben. Den Antrag, der Porsche SE als an dem Strafverfahren Nebenbeteiligte ein Bußgeld aufzuerlegen, hat das Landgericht zurückgewiesen. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung und der Porsche SE. Gegen das Urteil steht der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision offen.

Die Porsche SE begrüßt die heutige Entscheidung des Gerichts. Dr. Manfred Döss, Vorstand der Porsche SE für Recht und Compliance, sagte nach der Urteilsverkündung: „Wir waren stets der Auffassung, dass der Beteiligungsaufbau an der Volkswagen AG im Einklang mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften erfolgt ist. Wir freuen uns, dass die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart unsere seit Beginn der Ermittlungen im August 2009 vertretene Rechtsauffassung bestätigt hat, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unbegründet sind.“

Die zu Beginn der Ermittlungen erhobenen Vorwürfe der Untreue und der handelsgestützten Marktmanipulation hatte die Staatsanwaltschaft bereits zu einem früheren Zeitpunkt fallen gelassen, ebenso die zeitweise von der Staatsanwaltschaft gegen die im Jahr 2008 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erhobenen Vorwürfe. Mehr als sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen haben sich durch das Urteil des Landgerichts Stuttgart auch die letzten Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft als unbegründet erwiesen.

Dr. Döss zeigte sich optimistisch, dass das heutige Urteil der Porsche SE Rückenwind für die noch anhängigen Zivilverfahren geben werde. Auch hier sind die Zivilkläger bereits sechs Mal in Folge – davon in zwei Berufungsinstanzen – mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE gescheitert. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.

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