DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.
3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Änderung des Beschlussvorschlags der publity AG für die Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, 30. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ)
Leipzig, den 28. Mai 2018 - Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, den Beschlussvorschlag der Gesellschaft an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) zu dem Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 1 des Abschnitts II der am 8. Mai 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe in seiner bisherigen Form fallenzulassen und stattdessen in geänderter Fassung zur Abstimmung zu stellen.
Die Änderung des Beschlussvorschlags der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft in der Zeit seit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen hat, dass das von der Gesellschaft vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe in Erwerbsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen wird.
Entsprechend schlägt die Gesellschaft vor, in der Abstimmung ohne Versammlung zunächst nur die von der Gesellschaft vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen und ihm die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden.
Die geänderte Beschlussvorlage wird kurzfristig veröffentlicht.
Der Vorstand
Pressekontakt:
Finanzpresse und Investor Relations:
edicto GmbH
Axel Mühlhaus/Peggy Kropmanns
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: publity@edicto.de
Disclaimer
Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.
28.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de