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DGAP-News News vom 04.06.2018

publity AG: BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DGAP-News: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme

04.06.2018 / 17:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


publity AG

Leipzig

Bundesrepublik Deutschland

Wandelanleihe der publity AG 2015/2020

ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES
DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG IM ZEITRAUM
VON MITTWOCH, 30. MAI 2018, 0:00 UHR (MESZ)
BIS FREITAG, 1. JUNI 2018, 24:00 UHR (MESZ)

durch die publity AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 24006, und der Geschäftsanschrift Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig, Bundesrepublik Deutschland, (nachfolgend auch die "Emittentin" oder die "Gesellschaft")

betreffend die

bis zu EUR 50.000.000,00 3,5 % Wandelschuldverschreibungen
der publity AG
fällig am 17. November 2020

ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM

(insgesamt die "publity-Anleihe"),

eingeteilt in bis zu 50.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 mit Wandlungsrecht in auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der Emittentin (jeweils einzeln eine "Schuldverschreibung" und zusammen die "Schuldverschreibungen").

Hinweis: Auf der Internetseite der Emittentin (http://www.publity.de/en) unter der Rubrik "Investor Relations" unter dem Abschnitt "Convertible Bonds" ist eine unverbindliche Übersetzung dieser Bekanntmachung des Beschlusses in die englische Sprache abrufbar.

Please note: A non-binding convenience translation of this Announcement of the Resolution into the English language is available on the issuer's website (http://www.publity.de/en) under section "Investor Relations" under the heading "Convertible Bonds".

Die Inhaber der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe haben im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am Mittwoch, den 30. Mai 2018, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Freitag, den 1. Juni 2018, um 24:00 Uhr (MESZ), zu dem Beschlussgegenstand der am 8. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe, gemäß dem geänderten Beschlussvorschlag der Emittentin in der am 29. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Form, den folgenden Beschluss gefasst:

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger

Die One Square Advisory Services GmbH (mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 207387) wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellt.

Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt werden. Er hat die ihm durch Mehrheitsbeschluss erteilten Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Der Gemeinsame Vertreter hat das Recht, formlos mit allen oder bestimmten Anleihegläubigern in Kontakt zu treten und mit ihnen zu kommunizieren. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt wird, sind die einzelnen Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der Ermächtigungsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.

Dem Gemeinsamen Vertreter wird die Aufgabe übertragen, mit der Emittentin ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die publity-Anleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet und ggf. in einer möglichen weiteren Gläubigerabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden kann. Eine über die dem Gemeinsamen Vertreter durch Gesetz eingeräumten Befugnisse hinausgehende Ermächtigung zur Geltendmachung von oder zum Verzicht auf Rechte(n) der Anleihegläubiger ist damit nicht verbunden.

Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die durch die Bestellung des Gemeinsamen Vertreters entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich der angemessenen Vergütung des Gemeinsamen Vertreters, trägt die Emittentin.

Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf einen Betrag von insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.

 

Leipzig, im Mai 2018

publity AG

Der Vorstand

Thomas Olek und Frederik Mehlitz

 



04.06.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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