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DGAP-News News vom 03.09.2014

PUMA SE: Veröffentlichung nach §37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

PUMA SE / Schlagwort(e): Sonstiges

03.09.2014 / 15:13


PUMA SE

Herzogenaurach

- Wertpapier-Kenn-Nummer 696 960 -
- ISIN DE0006969603 -

Veröffentlichung nach §37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Herzogenaurach, Deutschland, 3. September 2014 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DCDPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der PUMA SE, Herzogenaurach, fehlerhaft ist:

1. Im Konzernabschluss der PUMA SE zum 31. Dezember 2012 ist der Gewinn vor Steuern um mindestens EUR10 Mio. zu niedrig und die Restrukturierungsrückstellung um den entsprechenden Betrag zu hoch ausgewiesen. Die geplante Umlagerung von Warenbeständen, die erwartete Doppelmiete im Rahmen eines in Verhandlung stehenden Umzugs in neue Büroräumlichkeiten, die noch i.Z.m. der Neuausrichtung des Logistiknetzes durchzuführende Beratung sowie Aufwendungen für zukünftige Werbeleistungen aus drei Segel-Sponsoringverträgen entsprechen zum Bilanzstichtag Ausgaben für künftige Geschäftstätigkeiten bzw. stellen keinen Drohverlust dar und sind somit nicht passivierungsfähig.

Dies verstößt gegen lAS 37.80 f. sowie lAS 37.66.

2. Der Konzernabschluss weist einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR289,4 Mio. auf, davon werden EUR139,4 Mio. einer einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Der Anhang enthält keine Angaben zum Buchwert der dem Wertminderungstest zugrundeliegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit und zu den wertbestimmenden Faktoren des Tests. Darüber hinaus führt die Breite der - für die nach Regionen aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten - angegebenen Spannen für die Steuersätze, WACC- und Wachstumsraten dazu, dass die Informationen für keine zahlungsmittelgenerierende Einheit ersichtlich sind.

Dies verstößt gegen lAS 36.134.

Herzogenaurach, 03. September 2014

PUMA SE

Die Geschäftsführenden Direktoren

 





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