QIAGEN N.V.: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation QIAGEN N.V. / Fortsetzung Aktienrückkaufprogramm
09.08.2017 / 18:05 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf Das von der QIAGEN N.V. per Ad-hoc-Mitteilung vom 27. April 2016 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ausgeführt. Beginnend ab dem 10. August 2017 wird QIAGEN bis längstens zum 20. September 2017 eine Tranche von bis zu 3 Millionen Aktien zum Gesamtkaufpreis von bis zu 60 Millionen US-Dollar (bzw. dem entsprechenden Betrag in Euro, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) um nicht mehr als 10% überschreiten. Der Aktienrückkauf dient zu dem Zweck, die Aktien als eigene Aktien zu halten, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter ergeben. Der Vorstand der QIAGEN N.V. macht damit, nach Zustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2016 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der QIAGEN N.V. durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Finanzinstitut. Das Finanzinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Die Tranche des Aktienrückkaufprogramms wird in Übereinstimmung mit den Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1, 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 durchgeführt werden. Entsprechend dieser EU-Verordnungen darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Frankfurter Wertpapierbörse unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Weiterhin darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den zwanzig Börsentagen vor dem Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die QIAGEN N.V. regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.qiagen.com informieren. Venlo, den 9. August 2017 Managing Board ### Kontakte: QIAGEN Investor Relations Public Relations John Gilardi +49 2103 29 Dr. Thomas Theuringer +49 2103 29 11711 11826 e-mail: pr@qiagen.com e-mail: ir@qiagen.com 09.08.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: QIAGEN N.V. Hulsterweg 82 5912 PL Venlo Niederlande Internet: www.qiagen.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |