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DGAP-Ad-hoc News vom 10.12.2014

Rheinmetall AG: Bremer Rheinmetall-Tochter akzeptiert Bußgeldbescheid

Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Rechtssache
10.12.2014 17:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Rheinmetall Defence Electronics GmbH (RDE), eine Bremer Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG, wird - nach der erfolgten Befassung der Gremien des Mutterkonzerns - einen am vergangenen Montag zugestellten Bußgeldbescheid des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bremen akzeptieren. Damit endet das Unternehmensstrafverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf, es habe bei Rüstungsgeschäften mit Griechenland unerlaubt Zahlungen durch einen Repräsentanten des Unternehmens in Griechenland gegeben. RDE wurde im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zur Last gelegt, durch einen Mangel an internen Kontrollen die verdächtigen Zahlungen an den Vertriebspartner nicht aufgedeckt und unterbunden zu haben. Das Gesamtbußgeld beträgt 37,07 MioEUR. Der darin enthaltene Anteil für die Gewinnabschöpfung, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 36,77 MioEUR.


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