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DGAP-PVR News vom 04.09.2015

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

04.09.2015 10:36

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




Die The Prudential Assurance Company, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 26.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04% (das entspricht 1.201.994 Stimmrechten) betragen hat.
Von den 3,04% (das entspricht 1.201.994 Stimmrechte) sind der Gesellschaft 2,90% (das entspricht 1.150.232 Stimmrechte) sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG als auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Darüber hinaus sind von den 3,04% (das entspricht 1.201.994 Stimmrechte) der Gesellschaft 0,13% (das entspricht 51.762 Stimmrechte) sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG als auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.


Korrektur der Veröffentlichung vom 26.05.2015

Die Prudential plc., London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 21.05.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,60% (das entspricht 1.424.754 Stimmrechten) betragen hat.

Sämtliche 3,60% (das entspricht 1.424.754 Stimmrechte) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den vorgenannten 3,60 % der Gesellschaft 2,73% Stimmrechtsanteile (das entspricht 1.079.714 Stimmrechten) gleichzeitig auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand



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