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DGAP-PVR News vom 19.10.2015

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

19.10.2015 14:48

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die The Prudential Assurance Company, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am 13.10.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1178012 Stimmrechten) betragen hat.

Von den 2,97 % (das entspricht 1.178.012 Stimmrechte) sind der Gesellschaft 2,85 % (das entspricht 1.128.509 Stimmrechte) sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG als auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den 2,97 % (das entspricht 1.178.012 Stimmrechte) der Gesellschaft 0,13% (das entspricht 49.503 Stimmrechte) sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG als auch gleichzeitig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Rheinmetall AG
Der Vorstand



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