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DGAP-Ad-hoc News vom 11.11.2015

Rheinmetall AG: Rheinmetall platziert Kapitalerhöhung erfolgreich

Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
11.11.2015 10:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Rheinmetall platziert Kapitalerhöhung erfolgreich
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung, mittelbar oder unmittelbar, in oder innerhalb den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstiger Länder, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

Rheinmetall Aktiengesellschaft ("Rheinmetall") fließen aus Kapitalerhöhung ca. EUR 230 Mio. zu.

Düsseldorf 11. November, 2015 / Rheinmetall Aktiengesellschaft (ISIN DE0007030009) hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals von EUR 101.373.440,00 auf EUR 111.510.656,00 erhöht. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre wurden ausgeschlossen. Die Transaktion hinsichtlich 3.959.850 auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien ohne Nennwert) (die "Neuen Aktien") wurde im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) durchgeführt. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden und sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilberechtigt. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 230 Mio. zu. Die Lieferung und Abrechnung der neuen Aktien findet voraussichtlich am 16. November statt.
Als Teil der Transaktion hat Rheinmetall einer 180-tägigen Lock-up-Periode hinsichtlich aller Transaktionen seiner Aktien betreffend zugestimmt, vorbehaltlich handelsüblicher Ausnahmen.

Commerzbank begleitet die Platzierung als Sole Bookrunner. Lazard agierte als Finanzberater des Unternehmens.

Rheinmetall Aktiengesellschaft
Der Vorstand

IR Kontakt:
Franz-Bernd Reich
+49 (0)211 4734777
franz-bernd.reich@rheinmetall.com

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rheinmetall Aktiengesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der Rheinmetall Aktiengesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaatenmit ein und der Begriff "Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010" bedeutet Richtlinie 2010/73/EU.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Rheinmetall Aktiengesellschaft nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Rheinmetall Aktiengesellschaft wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Rheinmetall Aktiengesellschaft übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.
Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handelt Commerzbank ("Bookrunner") ausschließlich für die Rheinmetall Aktiengesellschaft. Sie wird im Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten erachten und wird weder jemand anderem als der Rheinmetall Aktiengesellschaft gegenüber Verantwortung übernehmen oder Schutz gewähren noch werden sie jemand anderem als der Rheinmetall Aktiengesellschaft Beratungsleistung in Verbindung mit der Platzierung, dieser Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen Angelegenheit erbringen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung darf der Bookrunner und mit ihm verbundene Unternehmen als Investoren für eigene Rechnung Wertpapiere der Rheinmetall Aktiengesellschaft zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an den Bookrunner und mit ihm verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus kann der Bookrunner oder deren verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen dessen kann der betroffene Bookrunner (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien
der Rheinmetall Aktiengesellschaft erwerben, halten oder veräußern. Der Bookrunner beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichten, sofern er nicht gesetzlich oder behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet ist.
Der Bookrunner bzw. deren jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder Gehilfen übernehmen keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen (bzw. zu Fehlen von Informationen in diesem Dokument) oder, mit wenigen Ausnahmen, zu jedweder anderer Information über die Rheinmetall Aktiengesellschaft, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, optischer oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.

11.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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