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RHÖN-KLINIKUM AG

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DGAP-PVR News vom 24.08.2012

RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG 

24.08.2012 11:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 25 WpHG und § 25a WpHG folgendes mitgeteilt:

(1) Die UBS AG hat uns nach § 25 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der UBS AG an der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 21. August 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,05% (entspricht 6.982.914 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 2,65% (entspricht 3.662.404 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 2,40% (entspricht 3.320.510 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Ausübungszeitraum der Instrumente nach § 25 WpHG ist jederzeit.

(2) Die UBS AG hat uns nach § 25a WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der UBS AG an der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 21. August 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,06% (entspricht 6.991.662 Stimmrechten).

Die Stimmrechtsanteile der UBS AG setzten sich zu diesem Zeitpunkt im Einzelnen wie folgt zusammen:

Der Stimmrechtsanteil auf Basis von Stimmrechtsanteilen nach §§ 21, 22 WpHG betrug 2,65% (entspricht 3.662.404 Stimmrechten).

Der Stimmrechtsanteil auf Basis von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG betrug 2,40% (entspricht 3.320.510 Stimmrechten). Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten.

Der Stimmrechtsanteil auf Basis von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG betrug 0,01% (entspricht 8.748 Stimmrechten). Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG handelt es sich um Equity Swaps mit Verfallstermin 4. Februar 2015.

Bad Neustadt a. d. Saale, 24. August 2012

Der Vorstand

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Dr. Kai G. Klinger
Head of Investor Relations
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736



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Unternehmen:  RHÖN-KLINIKUM AG
              Schlossplatz 1
              97616 Bad Neustadt a.d.Saale
              Deutschland
Internet:     www.rhoen-klinikum-ag.com
 
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