Weiterer Aktionär hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschluss der Hauptversammlung erhoben
Bad Neustadt a. d. Saale, 25. Juli 2013
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein weiterer Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen einen auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 gefassten Beschluss erhoben hat:
Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Änderung der Satzung durch Streichung des § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz).
Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5267/13 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.
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