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DGAP-Ad-hoc News vom 21.11.2013

RHÖN-KLINIKUM AG: B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft reicht Klage gegen Transaktion mit HELIOS ein

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Verkauf/Rechtssache
21.11.2013 22:23

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft reicht Klage gegen Transaktion mit HELIOS ein

Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass sie beim Landgericht Schweinfurt Klage gegen den Verkauf eines Portfolios von 43 Kliniken und weiteren verbundenen Unternehmen an HELIOS eingereicht hat. Die Klage ist darauf gerichtet festzustellen, dass der Anteilskaufvertrag mit HELIOS nichtig ist oder - hilfsweise - erst nach Zustimmung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mehr als 90% vollzogen werden darf. Ferner soll die Gesellschaft jegliche Maßnahmen zum Vollzug der Transaktion unterlassen.
Aus Sicht der Gesellschaft besteht hinsichtlich der Transaktion mit HELIOS keine Zuständigkeit der Hauptversammlung. Der Anteilskaufvertrag mit HELIOS ist rechtmäßig und wirksam. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Gesellschaft wird sich gegen diese grundlose Klage verteidigen und geht unverändert von einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion aus.
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Achim Struchholz
Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation
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