RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RHÖN-KLINIKUM AG 22.11.2013 09:45 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft, Melsungen, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG, § 25 Abs. 1 WpHG, § 25a Abs. 1 WpHG und § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: 1) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.345.713 Stimmrechten, die von der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft in vollem Umfang direkt gehalten werden). 2) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 25 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.346.713 Stimmrechten). Von diesen Stimmrechten entfallen 14,00% (entspricht 19.345.713 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,001% (entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten (Verfall der Instrumente nach §25 WpHG: 22.12.2014). 3) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft hat uns nach § 25a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 10% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 14,00% (entspricht 19.347.713 Stimmrechten). Von diesen Stimmrechten entfallen 14,00% (entspricht 19.345.713 Stimmrechten) auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG und 0,001% (entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach §25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach §25 WpHG sind 0% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Des Weiteren entfallen 0,001% (entspricht 1.000 Stimmrechten) auf (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG handelt es sich um 'verkaufte Put-Optionen' mit Verfall am 22. Dezember 2014. 4) Die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft ('Meldepflichtige') hat der RHÖN-KLINIKUM AG am 21. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der RHÖN-KLINIKUM AG am 21. November 2013 die Schwelle von 10 % überschritten hat. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat uns die Meldepflichtige gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 21. November 2013 Folgendes mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Die Meldepflichtige beabsichtigt - im Rahmen ihres Plans, ihre Minderheitsbeteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig zu sichern - innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Die Meldepflichtige strebt eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM AG nicht angestrebt. 4. Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 5. Die Meldepflichtige hat teilweise Eigenmittel und mehrheitlich Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet. Bad Neustadt a. d. Saale, 22. November 2013 Der Vorstand Dr. Kai G. Klinger Head of Investor Relations RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65 - 1318 Telefax: 09771 99 - 1736 22.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |