Herr Günter Papenburg, Schwarmstedt, Deutschland, hat uns am 16. Mai 2022 mitgeteilt:
'Mitteilung gemäß § 43 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Erreichen der Schwelle von 25% der Stimmrechte an der Salzgitter AG teilen wir Ihnen gemäß § 43 WpHG folgendes mit:
1. Unsere Beteiligung an der Salzgitter AG wird als langfristiges strategisches Investment betrachtet. Insbesondere im begonnenen Transformationsprozeß sehen wir große Chancen und möchten diesen gerne begleiten.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, unseren Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG signifikant zu erhöhen.
3. Wir verfügen bereits über eine Repräsentanz im Aufsichtsrat der Salzgitter AG und möchten auch in Zukunft in einer unserer Beteiligung angemessenen Weise vertreten sein. In diesem Rahmen und unter Zugrundelegung unserer Aktionärseigenschaft nehmen wir gegebenenfalls Einfluss auf die Besetzung weiterer Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Salzgitter AG.
4. Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Salzgitter AG, insbesondere im Hinblick auf Eigen- und Fremdfinanzierung, an.
5. Für den Erwerb der Stimmrechte an der Salzgitter AG sind unsere vorhandenen liquiden Mittel (Eigenkapital und bestehende Kreditlinien) verwendet worden.
Diese Mitteilung erfolgt auch für die GP Günter Papenburg AG, deren Stimmrechte mir gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
Ich gebe diese Mitteilung auch für die GP Günter Papenburg AG gemäß § 37 WpHG ab.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Papenburg'