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DGAP-Ad-hoc News vom 04.05.2020

SAP SE: ​​​​​​​SAP behebt Mängel bei vertraglichen Regelungen zur Cybersicherheitsinfrastruktur für bestimmte Bereiche ihrer Cloud-Produkte

SAP SE / Schlagwort(e): Sonstiges
SAP SE: ​​​​​​​SAP behebt Mängel bei vertraglichen Regelungen zur Cybersicherheitsinfrastruktur für bestimmte Bereiche ihrer Cloud-Produkte

04.05.2020 / 23:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAP behebt Mängel bei vertraglichen Regelungen zur Cybersicherheitsinfrastruktur für bestimmte Bereiche ihrer Cloud-Produkte

Die SAP SE überprüft und optimiert kontinuierlich ihre Cybersicherheitsinfrastruktur. Im Rahmen einer internen Untersuchung wurde festgestellt, dass einige SAP Cloud-Produkte einen oder mehrere vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsstandards derzeit nicht erfüllen. Betroffen sind ausschließlich Produkte der zugekauften Unternehmen SAP Success Factors, SAP Concur, SAP/CallidusCloud Commissions, SAP/Callidus Cloud CPQ; darüber hinaus SAP C4C/Sales Cloud, SAP Cloud Platform and SAP Analytics Cloud.

Diese Überprüfung wurde nicht als Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall vorgenommen. Zwar dauert die Überprüfung noch an, das Unternehmen geht jedoch derzeit nicht davon aus, dass aufgrund der festgestellten Mängel Daten von SAP-Kunden kompromittiert wurden. Zusätzlich zu den technischen Abhilfemaßnahmen wird SAP außerdem ihre sicherheitsbezogenen Geschäftsbedingungen aktualisieren, um sicherzustellen, dass die betroffenen Produkte die maßgeblichen vertraglichen Bedingungen erfüllen. Diese bleiben weiterhin vergleichbar mit denen von anderen Marktanbietern.

Darüber hinaus hat SAP unverzüglich die Behebung der festgestellten Mängel bei der Einhaltung von vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards eingeleitet und wird diese zügig vorantreiben. Die entsprechenden Maßnahmen werden im zweiten Quartal 2020 weitgehend abgeschlossen sein. SAP geht davon aus, dass die Kosten der Maßnahmen durch den aktuellen Finanzausblick für das Geschäftsjahr 2020 abgedeckt sind.

Der Vorstand der SAP SE hat heute entschieden, dass SAP die betroffenen Kunden individuell informieren und unterstützen wird. Dabei handelt es sich um etwa 9% der insgesamt 440.000 SAP-Kunden.

Kontakt:
Stefan Gruber
Leiter Investor Relations
Telefon: +49 6227 7-44872
Email: investor@sap.com


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen, die keine vergangenheitsbezogenen Tatsachen darstellen, sind vorausschauende Aussagen wie im US-amerikanischen 'Private Securities Litigation Reform Act' von 1995 festgelegt. Wörter wie 'vorhersagen', 'glauben', 'schätzen', 'erwarten', 'voraussagen', 'beabsichtigen', 'planen', 'davon ausgehen', 'können', 'sollten', 'werden' sowie ähnliche Begriffe in Bezug auf SAP sollen solche vorausschauenden Aussagen kennzeichnen. SAP übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Sämtliche vorausschauenden Aussagen unterliegen unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Auf die Faktoren, die das zukünftige finanzielle Abschneiden von SAP beeinflussen könnten, wird ausführlicher in den bei der US-amerikanischen 'Securities and Exchange Commission' (SEC) hinterlegten Unterlagen eingegangen, unter anderem im letzten Jahresbericht Form 20-F. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. Dem Leser wird empfohlen, diesen Aussagen kein unangemessen hohes Vertrauen zu schenken.

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