Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21, 22 WpHG (Datum der Schwellenberührung: 3. November 2017) haben uns
- Luxunion S. A., Foyer Finance S. A. und Luxempart S. A., Leudelange, Luxemburg,
- Stichting Administratiekantoor Monolith und Monolith Duitsland B. V., Amsterdam, Niederlande,
- Hans-Jakob Zimmermann, Essen,
- Dr. Johannes Zimmermann, Düsseldorf,
- Coleano-GbR und Coleano Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf, und
- Elrena GmbH, Basel, Schweiz,
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):
a. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele sowie der Erzielung von Handelsgewinnen.
b. Die Mitteilenden streben gegenwärtig nicht an, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erlangen.
c. Die Mitteilenden streben eine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane an.
d. Die Mitteilenden streben an, Einfluss auf die Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdmittelfinanzierung sowie auf die Dividendenpolitik zu nehmen.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG):
Die Stimmrechte werden den Mitteilenden wechselseitig wegen eines abgestimmten Verhaltens der Mitteilenden Luxempart S. A., Monolith Duitsland B. V., Hans-Jakob Zimmermann, Dr. Johannes Zimmermann, Coleano Vermögensverwaltungs GmbH und Elrena GmbH nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Das Überschreiten der Meldeschwellen von 10, 15, 20 und 25 Prozent erfolgt mithin durch Zurechnung von Altbeständen und nicht unter Einsatz von Eigen- oder Fremdmitteln.