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DGAP-CMS News vom 02.06.2020

Scout24 AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
02.06.2020 / 19:24
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Im Zeitraum vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 29. Mai 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 227.967 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR
Handelsplattform (MIC Code)
25.05.2020 10.222 67,04 XETR
26.05.2020 27.298 68,23 XETR
27.05.2020 78.025 66,74 XETR
28.05.2020 100.000 67,09 XETR
29.05.2020 12.422 67,91 XETR
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 6. April 2020 bis einschließlich 29. Mai 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.492.401 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter www.scout24.com/aktienrueckkauf2020 veröffentlicht.

München, den 02. Juni 2020

Scout24 AG

Der Vorstand



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