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DGAP-CMS News vom 11.08.2020

Scout24 AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
11.08.2020 / 18:45
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Im Zeitraum vom 03. August 2020 bis einschließlich 07. August 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 167.096 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR
Handelsplattform (MIC Code)
03.08.2020 20.789 73,79 XETR
04.08.2020 5.833 72,80 BATE
  3.755 72,76 CHIX
  1.124 73,06 TRQM
  10.348 73,07 TRQX
  55.802 73,18 XETR
05.08.2020 57.315 73,43 XETR
06.08.2020 12.130 73,75 XETR
07.08.2020 - - -
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. April 2020 bis einschließlich 07. August 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.083.899 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter https://www.scout24.com/investoren/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-april-2020 veröffentlicht.

München, den 11. August 2020

Scout24 AG

Der Vorstand



11.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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