SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SENATOR Entertainment AG 25.05.2011 14:56 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Sternenstaub Fund GmbH (vormals Cyber Media GmbH), München, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 17. Mai 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und nun 4,51% (900.000 Stimmrechte) beträgt. Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 17. Mai 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,51% (900.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,51% (900.000 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Sternenstaub Fund GmbH zuzurechnen. Berlin, im Mai 2011 SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin - Der Vorstand - 25.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin Deutschland Internet: www.senator.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |