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DGAP-Ad-hoc News vom 02.12.2013

SGL Carbon SE kündigt die Begebung einer vorrangig besicherten Euroanleihe an und vereinbart einen neuen Kreditvertrag

SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
02.12.2013 18:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nicht für Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Australien, Kanada oder Japan

Wiesbaden, 2. Dezember 2013. SGL Carbon SE kündigt heute an, eine vorrangig besicherte Euroanleihe fällig im Jahr 2021 mit einem Volumen von 250 Millionen Euro begeben zu wollen. Die SGL Group plant, die Erlöse zur Refinanzierung der bestehenden variabel verzinslichen Anleihe sowie für eine teilweise Rückzahlung eines Bankkredites einer Tochtergesellschaft und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der Beginn der Angebotsfrist wird für heute erwartet.

Zeitgleich mit dem Angebot für die vorrangig besicherte Anleihe hat die SGL Carbon SE einen neuen Kreditvertrag über 200 Millionen Euro für allgemeine Unternehmenszwecke unterzeichnet, der den bestehenden Kreditvertrag über 200 Millionen Euro ersetzt. Der neue Kreditvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2017.

Die Refinanzierung wird von den Banken Deutsche Bank, Credit Suisse, Commerzbank und LBBW begleitet.




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Pressemitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, ist nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt und darf nicht an 'U.S. persons', wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 (der 'Securities Act') definiert, sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung ist kein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der SGL Carbon SE wurden nicht gemäß den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen ohne Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act nicht in den USA verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Diese Veröffentlichung richtet sich nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ('qualifizierte Anleger') sind. Dieses Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die 'Order') haben oder (iii) die von Artikel 49(2)(A) bis (D) der Order ('high networth companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Alle anderen Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb eines Mitgliedslandes des EWR erhalten, sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln. Diese Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller der Gesellschaft zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden. Es besteht auch keine Verpflichtung seitens der Gesellschaft, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
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