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DGAP-CMS News vom 23.05.2016

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung
23.05.2016 11:54

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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 16. Mai 2016 bis einschließlich 22. Mai 2016 wurden insgesamt Stück 31.908 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde.

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 22. Mai 2016 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 932.829 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).
München, 23. Mai 2016

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Siemens Aktiengesellschaft
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