Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 9. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 27. Dezember 2019 wurden insgesamt Stück 13.877 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. September 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 24. September 2019 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
23.12.2019 |
6.484 |
42,7618 |
27.12.2019 |
7.393 |
42,9877 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. September 2019 bis einschließlich 27. Dezember 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.246.581 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 30. Dezember 2019
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand