Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung, zugleich 14. Zwischenmeldung
Siemens Healthineers AG schließt Aktienrückkauf ab
Im Zeitraum vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 31. Januar 2020 wurden insgesamt Stück 137.303 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. September 2019 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 24. September 2019 für den Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2020 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
27.01.2020 |
40.000 |
43,8143 |
28.01.2020 |
30.000 |
43,2194 |
29.01.2020 |
25.000 |
43,9648 |
30.01.2020 |
22.000 |
44,1996 |
31.01.2020 |
20.303 |
43,0637 |
Damit wurde der Aktienrückkauf am 31. Januar 2020 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. September 2019 bis einschließlich 31. Januar 2020 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.791.916 Aktien. Dies entspricht 0,18% des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich € 38,8690; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von € 69.650.000,87 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgte durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).
München, 4. Februar 2020
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand