Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 06. September 2021 bis 10. September 2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 12.318 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 23. Juni 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. Juni 2021 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 |
06.09.2021 |
4.900 |
58,8753 |
07.09.2021 |
4.500 |
59,2880 |
08.09.2021 |
1.000 |
57,6533 |
09.09.2021 |
918 |
57,4221 |
10.09.2021 |
1.000 |
57,1276 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. Juni 2021 bis 10. September 2021 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.601.748 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 13. September 2021
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
1 Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.