Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 8. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 15. August 2022 bis 19. August 2022 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 5.042 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 29. Juni 2022 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 |
15.08.2022 |
5.042 |
51,7836 |
16.08.2022 |
0 |
- |
17.08.2022 |
0 |
- |
18.08.2022 |
0 |
- |
19.08.2022 |
0 |
- |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (https://www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/share).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 29. Juni 2022 bis 19. August 2022 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 2.095.397 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 22. August 2022
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
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1Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.