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EQS-PVR News vom 10.11.2022

Siltronic AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Siltronic AG
Siltronic AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
10.11.2022 / 15:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Sino-American Silicon Products Inc. hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 9. November 2022 Folgendes mitgeteilt:

Am 18. Oktober 2022 haben wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von GlobalWafers GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254109, gehaltene Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, Einsteinstraße 172, 81677 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 150884, am Mittwoch, den 18. Oktober 2022 die Schwelle von 10% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 10,34% beträgt. Die Sino-American Silicon Products Inc. hat weiterhin einen zugerechneten Stimmrechtsanteil von 13,67% (das entspricht 4.101.177 Stimmrechten).

Die Sino-American Silicon Products Inc. macht als Muttergesellschaft hiermit von der freiwilligen Konzernmeldung Gebrauch, wodurch ihre Tochtergesellschaft, die GlobalWafers GmbH, von ihrer Meldepflicht befreit ist. Die Vorschriften der §§ 34 ff. WpHG sind im Rahmen des § 43 WpHG entsprechend anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund teilen wir, Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der Siltronic AG dient der Umsetzung strategischer und wirtschaftlicher Ziele im Rahmen einer konzerninternen Reorganisation.

b) Es besteht keine Absicht seitens der Sino-American Silicon Products Inc. oder ihrer Tochterunternehmen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Siltronic AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre Tochterunternehmen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Siltronic AG an.

d) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre Tochterunternehmen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Siltronic AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten an der Siltronic AG erfolgt durch Zurechnung der Beteilung der GlobalWafers GmbH gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Siltronic AG wurde von der Global Wafers GmbH Eigenkapital aufgewendet.“




 


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