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DGAP-News News vom 22.01.2016

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

2016-01-22 / 17:33
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemeldung

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016
Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
(ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

- Versammlung findet am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr im Hotel HILTON FRANKFURT statt

- Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 erforderlich

- Entscheidende Abstimmung über Restrukturierungsvorschlag: Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf neue Aktien sowie auf neue besicherte Schuldverschreibungen

- Prime Capital Debt SCS SICAF - SIF hält Ergänzungsverlangen auch für die zweite Gläubigerversammlung aufrecht

- Vorstand und gemeinsamer Vertreter unterstützen das Ergänzungsverlangen

Kahl am Main, 22. Januar 2016 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt die Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 zu einer zweiten Gläubigerversammlung nach Frankfurt am Main ein. Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main stattfinden.

Zur Beschlussfassung steht das Konzept zur Restrukturierung der ausstehenden Unternehmensanleihe. Dieses Restrukturierungskonzept, das zuvor mit dem von den Anleihegläubigern im vergangenen Jahr gewählten gemeinsamen Vertreter strukturell abgestimmt wurde, sieht im Kern vor, dass die Anleihegläubiger ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte umtauschen. Diese Erwerbsrechte berechtigen die Anleihegläubiger dazu, eine bestimmte Anzahl von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie eine bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der Gesellschaft neu auszugebenden besicherten Anleihe zu erwerben.

Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016 war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. Der Vorstand geht davon aus, dass bei der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 das dann erforderliche Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.

Bereits vor der ersten Gläubigerversammlung hatte die Anleihegläubigerin Prime Capital Debt SCS SICAF - SIF (Prime Capital) bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen eingereicht, das am 15. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Aufgrund dieses Ergänzungsverlangens wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung vom 18. Januar 2016 um die neuen Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 erweitert. Prime Capital hat gegenüber der Gesellschaft erklärt, dieses Ergänzungsverlangen auch für die zweite Gläubigerversammlung aufrechtzuerhalten. Die Beschlussvorschläge der Prime Capital zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13 stellen eine Alternative zu den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 3, 8 und 9 dar. Sie unterscheiden sich von diesen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Bedingungen der von der Gesellschaft neu zu emittierenden besicherten Anleihe. Die vorgeschlagenen Änderungen des Ergänzungsverlangens betreffen dabei im Wesentlichen die Ausgestaltung der Verzinsung, die beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten, die Besicherung sowie die laufende Berichterstattung der Gesellschaft.

Der Vorstand hat sich nach Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter entschlossen, das Ergänzungsverlangen zu unterstützen und bittet die Anleihegläubiger daher, den Beschlussvorschlägen von Prime Capital auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft bei Umsetzung der vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen nicht gefährden. Das hat auch der externe neutrale Gutachter bestätigt. Der Vorstand geht ferner davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu einer höheren Akzeptanz bei den Anleihegläubigern führen, da sich die wirtschaftliche Position der Gläubiger weiter verbessert.

Im Rahmen der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung wird der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten und das Restrukturierungskonzept vorstellen sowie die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 erläutern.

Die Restrukturierung der Unternehmensanleihe ist eine wesentliche Voraussetzung für die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft. Ohne diese Restrukturierung wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus heutiger Sicht nicht dazu in der Lage sein, eine bilanzielle Sanierung zu erreichen oder künftig eine hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen und die einhergehende Zustimmung der Anleihegläubiger sowie der Aktionäre ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden.

Die Gesellschaft hat ferner für Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main einberufen. Die Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung sieht u. a. die Beschlussfassung über die für die Restrukturierung erforderlichen Kapitalmaßnahmen vor.

Im Falle einer Ablehnung des Restrukturierungskonzepts droht die Insolvenz der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Der Vorstand hat deshalb eine renommierte, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, eine indikative Insolvenzquotenermittlung vorzunehmen. Im Insolvenzfall würden Anleihegläubiger für ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund 20 % des Nominalbetrags der aktuell von ihnen gehaltenen Anleihen erhalten. Mit der Zustimmung zum vorliegenden Restrukturierungskonzept verbessern Anleihegläubiger demnach ihre wirtschaftliche Position, denn anstelle dieser Verwertungsquote in Höhe von 20% werden neue besicherte Anleihen in diesem Umfang mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten und über die neuen Aktien zudem die Möglichkeit, an einer Steigerung des Unternehmenswertes zu partizipieren.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet alle Anleihegläubiger an der zweiten Gläubigerversammlung am
15. Februar 2016 teilzunehmen und auf jeden Fall von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen. Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung am 15.02.2016".

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des
12. Februar 2016 erforderlich.

Die Einladung wurde am 22. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung am 15.02.2016" abrufbar.

Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924



2016-01-22 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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