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Pressemitteilung vom 26.11.2015

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Defizite der Rundfunk-Finanzierungsreform sehenden Auges unbeachtet
  • Erich Sixt: „Urteilsbegründung macht uns fassungslos.“


Pullach, 26. November 2015 –  Die Defizite werden im Ansatz erkannt, sie bleiben aber folgenlos: Auf diesen Nenner lässt sich die nun vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Rundfunkbeitrag bringen. Das Gericht hatte am 30. Oktober 2015 die Berufung von Sixt gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. Sixt ist der Auffassung, dass die 2013 in Kraft getretene Rundfunk-Finanzierungsreform mit schweren Fehlern behaftet und deshalb verfassungswidrig ist.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil Defizite der Reform durchaus erkannt, wie zum Beispiel die - von Sixt bereits 2010 prognostizierten - erheblichen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten. Dennoch will das Gericht dem keinerlei Bedeutung beimessen. Auch die Tatsache, dass eine Überprüfung der gemeldeten Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge in der Praxis überhaupt nicht erfolgt und auch nicht möglich ist („strukturelles Vollzugsdefizit“) und damit der ehrliche Zahler der Dumme ist, stört das Gericht nicht.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Die Urteilsbegründung macht uns fassungslos. Die bayerischen Gerichte scheinen mit dem Thema Rundfunkbeitrag umzugehen wie mit einer heißen Kartoffel. Man will sich nicht die Finger verbrennen und reicht sie deshalb weiter - in diesem Fall an das Bundesverwaltungsgericht.“

Sixt wird – wie bereits angekündigt – gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Weitere Informationen:
Frank Elsner
Sixt Central Press Office
T +49 - 89 - 992 496 - 30
F +49 - 89 - 992 496 - 32
E-Mail: pressrelations(at)sixt.com


Hintergrundinformationen:

Laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird der neue Rundfunkbeitrag von 2013 bis 2016 zu Mehreinnahmen von mindestens 1,5 Mrd. Euro führen. Sixt hatte schon lange vor Inkrafttreten der Reform vorgerechnet, dass sie zu erheblichen Mehreinnahmen führen muss. Die Rundfunkanstalten und zahlreiche politische Entscheidungsträger bestritten das von Sixt vorhergesagte Mehrkaufkommen vehement, einige bezeichneten die Berechnungen von Sixt sogar als „Milchmädchenrechnung“.

  • Die Reform muss, wie dies von der Politik vor deren Inkrafttreten zunächst versprochen wurde, so ausgestaltet werden, dass die von ihr bewirkte signifikante Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft zurückgedreht wird. Dieser Aspekt muss ins Zentrum der Diskussion rücken, anstatt über die Verwendung von verfassungswidrigen Mehreinnahmen zu diskutieren.
  • Zudem besteht bei der Erhebung von Beiträgen für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge ein erhebliches strukturelles und damit verfassungswidriges Vollzugsdefizit. Nur die Ehrlichen werden zur Kasse gebeten, die meisten Unehrlichen können gar nicht entdeckt werden.