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Pressemitteilung vom 07.12.2016

Rundfunkbeitrag: Sixt wird Verfassungsbeschwerde einlegen

  • Heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur missglückten Gebührenreform nicht nachvollziehbar
  • Erich Sixt: „Auch die Bundesrichter scheuen sich offenbar, die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Frage zu stellen“

Pullach/Leipzig, 7. Dezember 2016 – Sixt, Deutschlands größter Autovermieter, kann die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag in keiner Weise nachvollziehen. In dem Verfahren hatte Sixt im Detail aufgezeigt, dass für Kraftfahrzeuge und auch Betriebsstätten keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, die Ehrlichkeit der Beitragsschuldner zu kontrollieren. Mit anderen Worten: Der Ehrliche ist der Dumme – und der Unehrliche kann nicht erwischt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein solcher Zustand verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte deshalb von sich aus eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage herbeiführen müssen, ob der seit 2013 geltende Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dies ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen unterblieben. Sixt beabsichtigt deshalb, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einzulegen.

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Wie zu erwarten war, haben es die Richter des Bundesverwaltungsgerichts ihren Kollegen der unteren Instanzen gleichgetan und die Strukturfehler der missglückten Gebührenreform einfach ignoriert. Der Rundfunkbeitrag ist im nicht-privaten Bereich evident verfassungswidrig. Das haben die Verfasser des Gesetzes bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst eingeräumt. Dennoch traut sich bislang kein Gericht, die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Frage zu stellen. Es war uns schon immer klar, dass wir mit diesem Thema bis vor das Bundesverfassungsgericht werden gehen müssen.“

Weitere Informationen:
Frank Elsner
Sixt Central Press Office
T +49 - 89 - 992 496 - 30
F +49 - 89 - 992 496 - 32
E-Mail: pressrelations@sixt.com


Hintergrundinformationen


  • Laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird der neue Rundfunkbeitrag von 2013 bis 2016 zu Mehreinnahmen von mindestens 1,5 Mrd. Euro führen. Sixt hatte schon lange vor Inkrafttreten der Reform vorgerechnet, dass diese zu erheblichen Mehreinnahmen führen muss. Die Rundfunkanstalten und zahlreiche politische Entscheidungsträger bestritten das von Sixt vorhergesagte Mehraufkommen vehement, einige bezeichneten die Berechnungen von Sixt sogar als „Milchmädchenrechnung“.
  • Die Reform muss, wie von der Politik zunächst versprochen, so ausgestaltet werden, dass die von ihr bewirkte signifikante Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft zurückgedreht wird. Dieser Aspekt muss ins Zentrum der Diskussion rücken, anstatt über die Verwendung von verfassungswidrigen Mehreinnahmen zu diskutieren.
  • Bei der Erhebung von Beiträgen für Betriebsstätten (auf Basis der Zahl der Mitarbeiter) und für Kraftfahrzeuge besteht ein erhebliches strukturelles und damit verfassungswidriges Vollzugsdefizit. Nur die Ehrlichen werden zur Kasse gebeten, die meisten Unehrlichen können gar nicht entdeckt werden.