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DGAP-CMS News vom 23.02.2018

Bekanntmachung gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung
Sixt SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte VO')

23.02.2018 / 13:48
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte VO')

Erwerb eigener Aktien - 2. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung
Die Sixt SE hat mit Bekanntmachung vom 13. Februar 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 13. Februar 2018 mitgeteilt. Mit den Aktienkäufen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms wurde am 14. Februar 2018 begonnen.
Die Sixt SE hat am 21. Februar 2018 insgesamt 9.564 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Sixt SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.
Am 21. Februar 2018 betrug die Gesamtzahl der zurückerworbenen Aktien, der volumengewichtete Durchschnittskurs sowie das Gesamtvolumen:
Datum        Gesamtzahl           Volumengewichteter      Kurswert
             zurückerworbene      Durchschnittskurs       Gesamt (EUR)
             Aktien (Stück)       (EUR)
21. Februar 9.564 59,6864 570.841,10 2018




Das Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen. Im Zeitraum ab Beginn des Aktienrückkaufs am 13. Februar 2018 bis zu dessen Abschluss am 21. Februar 2018 wurden insgesamt 43.685 eigene auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Rahmen dieses Rückkaufprogramms von der Sixt SE erworben. Dies entspricht ca. 0,09 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ca. 0,26 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 58,8266. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 2.569.839,40 (ohne Nebenkosten) erworben. Die erworbenen Aktien werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen aus dem sog. MSP-Programm der Gesellschaft verwendet, einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) MAR.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Sixt SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten VO auf der Internetseite der Sixt SE unter http://ir.sixt.com im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf' veröffentlicht.
Pullach, den 23. Februar 2018

Sixt SE

Der Vorstand




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