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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.01.2014

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt den im Jahre 2009 gegen Gesellschaften des SKW Metallurgie Konzerns ergangenen kartellrechtlichen Bußgeldbescheid

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.01.2014 13:40

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Unterneukirchen (Deutschland), 23. Januar 2014. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies im Rahmen seiner heutigen Urteilsverkündung die Nichtigkeitsklage von Konzerngesellschaften des SKW Metallurgie Konzerns gegen den kartellrechtlichen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009 ab.
Ferner hat das EuG mit weiterer Entscheidung vom heutigen Tage betreffend die Nichtigkeitsklage der Gigaset AG gegen den gleichen Bußgeldbescheid das gegen die Gigaset AG verhängte Bußgeld auf EUR 12,3 Mio. festgesetzt und diese Klage im Übrigen ebenfalls abgewiesen.
Der SKW Metallurgie Konzern geht derzeit davon aus, dass er im wirtschaftlichen Ergebnis die in dieser Sache gesamtschuldnerisch auch gegen konzernexterne Gesellschaften verhängte Maximalbuße in Höhe von EUR 13,3 Mio. jedenfalls in Höhe von EUR 12,3 Mio. nicht zu tragen hat, da nach Auffassung des SKW Metallurgie Konzerns im Rahmen der Durchführung des Gesamtschuldnerinnenausgleichs jedenfalls für diesen Betrag weiterhin die vollständige Zahlungsverpflichtung bei der seinerzeitigen Konzernmutter ARQUES Industries AG (jetzt: Gigaset AG) liegt.
Der SKW Metallurgie Konzern wird die zutreffende Bilanzierung dieses Sachverhalts intensiv evaluieren. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen und deren erster Durchsicht ist von einer Rückstellungsbildung betreffend das Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mio. auszugehen. Zusätzlich werden die für Verfahrenskosten gebildeten Rückstellungen überprüft.
Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird der SKW Metallurgie Konzern über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil wird frühestens in zwei Monaten rechtskräftig.
Sollte der SKW Metallurgie Konzern in dieser Sache Zahlungen an die Europäische Kommission leisten müssen, wären die dafür notwendigen liquiden Mittel vorhanden.


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