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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.04.2015

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG schlägt Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 100% gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre vor

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
23.04.2015 19:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG schlägt Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 100% gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre vor

Unterneukirchen (Deutschland), 23. April 2015. Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2015 vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 6.544.930, mithin um bis zu 100% des bisherigen Grundkapitals, mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft und der Finanzierung weiteren Wachstums, z. B. durch Unternehmenserwerbe sowie zusätzlich der Rückführung von Bankverbindlichkeiten.
Die vollständige Einladung und Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am 9. Juni 2015 in München (Deutschland) wird voraussichtlich am 24. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

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Das Angebot in Deutschland wird ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospektes erfolgen. Vor einem öffentlichen Angebot wird ein Wertpapierprospekt kostenlos u.a. auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich sein.


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