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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 28.01.2016

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG erwartet - Außerordentliche Hauptversammlung

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Hauptversammlung
28.01.2016 21:47

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Unterneukirchen (Deutschland), 28. Januar 2016. Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2015 bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass für den HGB-Einzelabschluss zum 31. Dezember 2015 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Das Eigenkapital im Jahresabschluss (HGB-Einzelabschluss) der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zum 31. Dezember 2015 wird nach vorläufiger Einschätzung leicht unter EUR 0 (Vorjahr: EUR 7,2 Mio.) liegen.
Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die Summe folgender drei Sachverhalte:
* Bei der mit der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG über einen Ergebnisabführungsvertrag verbundenen Tochtergesellschaft SKW Stahl-Metallurgie GmbH, Unterneukirchen (Deutschland), existiert eine Rückstellung für ein kartellrechtliches Bußgeld. Es handelt sich um ein bereits im Jahre 2009 verhängtes Bußgeld betreffend einen Zeitraum von 2004 bis 2007, über dessen Höhe und Aufteilung nach wie vor gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Die Rückstellung für dieses Bußgeld (einschließlich Zinsen) muss zum 31. Dezember 2015 auf Grund neuer Entwicklungen risikogerecht erhöht werden.
* Weiterhin ist auf Grund des Einbruchs der Stahlkonjunktur, insbesondere in den USA, trotz massiver Gegensteuerung außerplanmäßiger Wertberichtigungsbedarf für bestimmte konzerninterne Darlehen und Beteiligungsbuchwerte erkennbar.
* Eigenkapitalerhöhend wirkt eine außerplanmäßige Wertaufholung auf Grund einer konzerninternen Transaktion im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wachstumsstrategie in Indien.
Die Arbeiten zum Konzernabschluss nach IFRS sind noch nicht abgeschlossen; erste Erkenntnisse lassen ein weiterhin deutlich positives Konzern-Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 sowie ein trotz der genannten Rückstellungserhöhung deutlich positives EBITDA für das Geschäftsjahr 2015 erwarten.
Die Gesellschaft hat Gespräche mit den am Konsortialkreditvertrag beteiligten Banken über eine Anpassung der Kreditbedingungen aufgenommen. Als Grundlage dient eine von dem SKW Metallurgie Konzern gemeinsam mit einer renommierten Restrukturierungsberatung erarbeitete Weiterentwicklung der Sanierungskonzeption (ReMaKe 2.0), die den zusätzlichen Herausforderungen der derzeitigen dramatischen Verschlechterung der Stahlkonjunktur begegnet. Auf Basis dieser Planung kann eine positive Zukunft für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie-Konzern erwartet werden.
Parallel erörtern Aufsichtsrat und Vorstand intensiv ergänzende Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Gesellschaft.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust anzeigen.

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