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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.09.2016

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Verlängerung des Kündigungsverzichts der Banken bis zum 15. Dezember 2016 vereinbart; Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 verschoben

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Halbjahresergebnis
29.09.2016 17:46

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: 
* Verlängerung des Kündigungsverzichts der Banken bis zum 15. Dezember 2016 vereinbart
* Längerfristige Finanzierungslösung mit Konsortialbanken erfordert Aktualisierung des Sanierungsgutachtens
* Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 verschoben; vorläufige H1-Zahlen bereits am 8. September 2016 veröffentlicht
München (Deutschland), 29. September 2016: Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, München (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, teilt mit, dass die Verhandlungen mit den am Konsortialkreditvertrag beteiligten Banken über Anpassungen der Kreditbedingungen an die Folgen der Stahlkrise über die Laufzeit des derzeitigen Kündigungsverzichts der Banken (29. September 2016) hinaus andauern. Der Konsortialkreditvertrag ist das wesentliche Instrument der Fremdfinanzierung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und des SKW Metallurgie Konzerns; er hat ein Volumen von bis zu EUR 86 Mio. und eine derzeitige Laufzeit bis Anfang 2018. Die Gesellschaft und ihre finanzierenden Banken streben eine über die bisherige Laufzeit des Konsortialkreditvertrages hinausgehende Finanzierungslösung für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern an. Damit soll auch eine nachhaltig positive Fortführungsprognose im Sinne des Handelsrechts ("Going Concern") gewährleistet werden. Für die finale Umsetzung der angestrebten Finanzierungslösung sind noch weitere Arbeitsschritte notwendig; insbesondere müssen in das Sanierungsgutachten vom Jahresbeginn 2016 die aktuellen Entwicklungen der Stahlbranche eingearbeitet werden. Um kurzfristig den hierfür notwendigen zeitlichen Spielraum zu schaffen, wurde eine Verlängerung des Kündigungsverzichts unter den in solchen Situationen üblichen Auflagen bis zum 15. Dezember 2016 vereinbart. Auf Grund der vorgenannten Umstände und der daher nicht abschließbaren prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses musste die für den 30. September 2016 angekündigte Veröffentlichung des Berichtes über das erste Halbjahr 2016 verschoben werden. Vorläufige Zahlen zum ersten Halbjahr 2016 wurden bereits am 8. September 2016 veröffentlicht. Vor dem Hintergrund des weiterhin äußerst schwierigen Marktumfeldes betont die Gesellschaft die Notwendigkeit einer nachhaltigen finanziellen Restrukturierung im Kontext ergänzender Kapitalmaßnahmen.

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