Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR (Marktmissbrauchsverordnung): SKW Stahl-Metallurgie Holding AG einigt sich auf Vergleich mit Ines Kolmsee und Gerhard Ertl
München, 21. März 2017
Der Aufsichtsrat der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG mit Sitz in München (WKN SKWM02 / ISIN DE000SKWM021) hat einen mit den früheren Vorstandsmitgliedern Ines Kolmsee und Gerhard Ertl gefundenen Vergleich genehmigt. Der Vergleich führt zur Beendigung des zwischen dem SKW Metallurige Konzern und Ines Kolmsee sowie Gerhard Ertl beim Landgericht Traunstein anhängigen Rechtsstreits über Schadenersatzansprüche aus Organhaftung in zweistelliger Millionenhöhe. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, die am 6. Juli 2017 stattfinden soll.
Die wesentlichen Eckpunkte des Vergleichs lauten wie folgt:
- Die D&O-Versicherung zahlt EUR 3,35 Mio. an den SKW Metallurgie Konzern
- Kolmsee verzichtet auf gerichtliche Überprüfung der 50 prozentigen Kürzung ihrer Versorgungszusage durch den Aufsichtsrat (positive bilanzielle Auswirkung von rd. EUR 1,75 Mio.) sowie auf Karenzentschädigung in Höhe von rd. EUR 100.000
- Ertl verzichtet auf potentiellen Anspruch auf Zahlung einer Langzeitvergütungskomponente in Höhe von rd. EUR 130.000
- Erledigung aller anhängigen Rechtsstreitigkeiten
Durch den Abschluss des Vergleichs werden langjährige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten abgewendet. Die Auswirkungen des Vergleichs werden zur finanziellen Restrukturierung des SKW Metallurgie Konzerns beitragen.
Kontakt:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Dr. Stefan Strobl
General Counsel
Prinzregentenstr. 68
81675 München
Deutschland
Phone IR/Press: +49 89 5998923-26
Fax: +49 89 5998923-29
E-Mail: ir@skw-steel.com
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