SKW legt in Abstimmung mit vorläufigem Sachwalter und vorläufigem Gläubigerausschuss Insolvenzplan vor - Hauptversammlung am 6. Dezember 2017 abgesagt
München, den 28. November 2017 - Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (ISIN DE000SKWM021) hat in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss einen Insolvenzplan bei dem zuständigen Insolvenzgericht eingereicht, der ein Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft vorsieht.
Um die zur Sanierung der Gesellschaft notwendige Entschuldung zu erreichen, soll eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Debt-Equity-Swap) unter Beteiligung des bei weitem größten Gläubigers Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxemburg durchgeführt werden. Hierbei sollen Kreditforderungen in Höhe von nominal 35 Mio. Euro in 950.000 Aktien der Gesellschaft gewandelt werden. Zuvor ist eine Kapitalherabsetzung auf null vorgesehen, die das Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und ein Ende der Börsennotierung der Gesellschaft nach sich ziehen wird. Die sonstigen nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft sollen in dem Insolvenzplanverfahren grundsätzlich voll befriedigt werden. Die bei Speyside verbleibenden Kreditforderungen von rd. 40 Mio. Euro sollen der SKW Gruppe langfristig als Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung zur Verfügung gestellt werden, wobei die Rückführung am Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ausgerichtet sein soll.
Die Gesellschaft rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Angesichts dieser Situation hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem vorläufigen Sachwalter die auf Verlangen der MCGM GmbH nebst weiteren Aktionären einberufene Hauptversammlung am 6. Dezember 2017 abgesagt. Diese ist nicht geeignet, die Gesellschaft zu sanieren und die Insolvenz der Gesellschaft zu beseitigen.
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28.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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