Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 18.Mai 2020 bis einschließlich 22. Mai 2020 wurden insgesamt 1.050 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 14. April 2020 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.
Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 22. Mai 2020 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) |
Durchschnittskurs (Euro) |
Volumen (Euro) |
18. Mai 2020 |
779 |
5,64000 |
4.393,56 |
19. Mai 2020 |
119 |
5,60000 |
666,40 |
20. Mai 2020 |
31 |
5,60000 |
173,60 |
21. Mai 2020 |
- |
0,00000 |
0,00 |
22. Mai 2020 |
121 |
5,50000 |
665,50 |
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2020 bis einschließlich
22. Mai 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 9.100 Stück Aktien.
Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem.
Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://investor.softing.com/de/aktie/aktienrueckkauf.html
Haar, den 25. Mai 2020
Softing AG
Der Vorstand