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DGAP-News News vom 23.03.2021

AlzChem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

DGAP-News: AlzChem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
23.03.2021 / 16:12
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AlzChem Group AG

Bekanntmachung
nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms


Die AlzChem Group AG unterbricht das am 2. und 5. Februar 2021 bekanntgemachte Aktienrückkaufprogramm wegen der am 12. Mai 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

Um die Hauptversammlung ordnungsgemäß einberufen und eine etwa beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abwickeln zu können, wird das Aktienrückkaufprogramm

- vom 22. März bis 2. April 2021 und
- vom 10. bis 18. Mai 2021

(jeweils einschließlich) unterbrochen.

Trostberg, den 22. März 2021

AlzChem Group AG
- Vorstand -




Kontakt:
Sabine Sieber
Leitung Investor Relations & Kommunikation


23.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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