Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Software AG 07.05.2015 10:52 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Remo Stoffel, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.05.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt, Deutschland am 30.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03% (das entspricht 2393500 Stimmrechten) betragen hat. 2,99% der Stimmrechte (das entspricht 2363500 Stimmrechten) sind Herrn Stoffel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,04% der Stimmrechte (das entspricht 30000 Stimmrechten) sind Herrn Stoffel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 07.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Software AG Uhlandstraße 12 64297 Darmstadt Deutschland Internet: www.softwareag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |