Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Software AG 08.05.2015 12:42 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung vom 7. Mai 2015 Herr Remo Stoffel, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.05.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt, Deutschland am 30.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,66% (das entspricht 2893500 Stimmrechten) betragen hat. 3,62% der Stimmrechte (das entspricht 2863500 Stimmrechten) sind Herrn Stoffel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,04% der Stimmrechte (das entspricht 30000 Stimmrechten) sind Herrn Stoffel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 08.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Software AG Uhlandstraße 12 64297 Darmstadt Deutschland Internet: www.softwareag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |