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DGAP-CMS News vom 10.04.2017

Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung
10.04.2017 / 12:26
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung
Darmstadt, 10. April 2017

Im Zeitraum vom 3. April 2017 bis einschließlich 7. April 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 275.528 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 3. April 2017 67.000 37,204936 4. April 2017 47.856 37,299673 5. April 2017 62.500 37,203990 6. April 2017 48.400 36,699376 7. April 2017 49.772 36,701375


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 7. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.016.957 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/investoren).




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